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AGB und Info´s

Alle von uns ausgeführten Arbeiten werden auf der Grundlage unserer AGB´s ausgeführt.

 1) Wir verwenden bei der Herstellung von    Beschriftungen Folien verschiedener Hersteller / Lieferanten. Die Haltbarkeit der Folien wird vom Hersteller angegeben. Ca. Werte-wie z. B. 5-7 Jahre beziehen sich auf die maximale vom Hersteller hochgerechnete / mögliche Haltbarkeit und ist ein geschätzter Wert, der viele verschiedene Abweichungen beinhalten kann. (mögliche Sonnen-einstrahlung / Ort und Untergrund der Beklebung, Aussetzung von Wetter, Reinigungsmitteln, Pflege, sorgfältiger Umgang mit der Folie / Beschriftung) 

 

2) Wir führen alle Beklebungen / Beschriftungen nach bestem Wissen und langjähriger Erfahrung durch. Da eine Haltbarkeit einer Folie von vielen Gegebenheiten abhängt, z. B. ist der Untergrund geeignet, ist eine Lackfläche versiegelt / poliert od. gewachst und verhindert trotz sorgsamer Vorreinigung das Kleben, ist eine Lackierung schon mal nachlackiert worden, oder unsachgemäß erledigt worden etc. können wir grundsätzlich keine Garantie in Sachen Haltbarkeit, oder einer späteren Entfernung der verwendeten Folien übernehmen, sondern berufen uns auf die Angaben der Hersteller.

 

3) Besondere Voraussetzungen gelten z. B. für a) Tönungsfilm und b) Carwrappfolien.

 

a) Trotz sorgfältiger Vorreinigung können beim verkleben von Tönungsfilm durch statische Aufladung der Folie, verschmutzte Fahrzeuge und unsaubere Innenräume kleinste Staubpartikel auf die Folie ziehenund nach dem trocknen sichtbar sein. Diese kleinsten Partikel stellen keinen Garantie / Gewährleistungsmangel da, da sie kein Folierer extra rein macht ud sie oft trotz sorgfälltigster Vorbereitung nicht zu vermeiden sind. Die Verarbeitung (Bekleben / zuschneiden) von Folien geschieht nach besten Wissen und Sorgfalt und richtet sich grundsätzlich nicht nach fremden Vorgaben, Meinungen und Vorstellungen von anderen Folierern, "Kumpels", oder Personen, die ev."alles anders machen würden". Wir übernehmen keine Garantie für das gefahrlose spätere Entfernen von Tönungsfolien an Heck,- und Seitenscheiben  bei Antennen und Heizdrähten.

 

b) Bei Folierungen von Fahrzeugen berufen wir uns ebenfalls auf die mögliche Haltbarkeitsangaben der Hersteller. Grundsätzlich führen wir die Arbeiten auf Grund von Fachwissen, Herstellerangaben und Erfahrungen bei Folierungen aus. Wir weißen den Kunden immer darauf hin, dass Folie kein Lack ist und Folien nur eine bedingte Verformbarkeit haben. Es gibt jedoch keine verbindlichen Vorgaben, wie ein Folierer eine Folierung ausführt, oder wie sie letztendlich umgesetzt wird. Da hat jeder Folierer seine Methode, Erfahrung und Vorstellung um ein möglichst gutes Ergebniss zu bekommen. Da gibt es keine ges. Vorgabe oder Norm. Ein Folierer wird immer versuchen mögliche Kundenwünsche oder Ideen umzusetzten, sofern sie realisierbar sind. Oft muss ein Kompromiss zwischen dem, was der Kunde gerne möchte und dem was "klebbar" ist eingegangen werden. So ist es oftmals erforderlich, dass mit Folieneinlegern gearbeitet werden muss, um enge Radien, Kanten und Kurven überhaupt zu realisieren. Z. B. bei der Beklebung von Außenspiegeln ist diese Methode Standard. Ebenso bei engen Lufteinlässen, Kühlergrills und ähnlichen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund da. Wir folieren Hauben, Türen etc. meist einen halben cm um die Kanten. Bei Digitaldrucken wo dies nicht möglich ist, wird meist mittig im Türspalt durchgeschnitten und die 2 Hälften umgelegt. Dies sind dann meist nur 2-3 mm, da nicht mehr Folie da ist. Je nach Gegebenheit kommt noch ein Streifen zusätzlich innen in Türpfalze und Türfüllungen, um eine schönere Kante / Abschluss zu erreichen. Folien überlappen sich bei engen Radien, Türsicken, Kanten und Hauben oftmals. Irgend wo muss das Material was um die Kanten gezogen wird ja hin. Diese Überlappungen und kleine Falten, sind oft produktionsbedingt, um eine Haltbarkeit zu gewähren. Sie sind aber von Außen meist nicht sichtbar.  Bei dickeren, mehrschichtigen Folien (wie Leder, Carbon, V2A look, Effektfolien) ist die dehnbarkeit etwas schlechter als bei normalen Folien. Diese lassen sich durch die Folienstärke auch schlechter dehnen. was vom Kunden akzeptiert werden muss. (Mehr mit Einlegern arbeiten, nicht alles folierbar, schrumpfen eher...) Hier ist ev. mehrmaliges Nacharbeiten nötig, falls sich Folien später aus Sicken und Kanten ziehen. Auch dies ist kein Reklamationsgrund, da meist nicht anders möglich. Bei tiefen Kanten und Sicken wird wenn sie zu tief sind, oft ein so genannter Sicherheitsschnitt in der Kante getätigt, so dass die Folie die mit Hilfe von Wärme in die Kante gedrückt wird sich nicht bei Temperaturunterschieden zusammen ziehen will und eine Luftblase durch das schrumpfen entsteht. Diesen Schnitt kann man mit einem kleinen Streifen abdecken, was nicht so auffällt, aber eine bessere Haltbarkeit garantiert. Trotz sorgfälltiger Arbeit, ist die Gefahr bei tiefen Sicken (Sprintersicken) nun mal da, das die Folie sich möglicherweise irgend wann etwas aus der Kante zieht. Das kann man öfters bei Transportern beobachten, egal wer sie beklebt hat. Es muss nicht passieren, kann aber. Sicherer ist die Schneidemethode. Carwrappingfolien lassen sich je nach Hersteller meist wieder gut entfernen. Kleberrückstände kann man mit Silikonentferner od. Car Wrappreiniger wieder entfernen. EIne Garantie für eine gefahrlose Entfernung der Folien vom Lack, können wir leider nicht geben, da jeder Lack / Untergrund verschieden ist, wir nicht wissen wie der Grundlack aufgebaut ist (ev. nachlackiert) und wie die Entfernung durchgeführt wird. 

 

c) Beschriftung von Neuwagen.

Da neue Wasserlacke weicher sind wie die früheren Acryllacke und länger brauchen um auszuhärten, übernehmen wir keine Garantie bei der Verarbeitung auf Autolacken mit Hochleistungsfolien (5-7J. Folien) dass keine Lackveränderungen (Geisterbilder) auftreten.

Bei z. B. Vorführwagen von Autohäusern verwenden wir Folien, die keine Veränderungen des Lackes aufweisen. (Kein Lösemittel im Kleber, 1/2 bis 3 J. haltbar)

 

4) Sollen bei Beschriftungen Logos verwendet werden, haftet der Kunde der dies in Auftrag gibt für mögliche Urheberverletzungen. Er muss sich vorher erkundigen, ob er / wir die Logos verwenden dürfen und sich dies durch eine Freigabe ev. bestätigen lassen. Die Haftung / Verantwortung liegt hier beim Kunden. 

Anhand der Vielzahl der möglichen beschriftbaren Untergründen (Glas, Lack, Kunststoffe etc. übernehmen wir keine Garantie für eine eventuelle Beschädigung oder Veränderung des Untergrundes durch eine Beklebung / Beschriftung, oder spätere Entfernung. Diese AGB´s erkennt der Kunde bei Auftragsvergabe an. (Also vorher durchlesen wichtig!) 

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36211 Alheim-Heinebach

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